
Ungarin wegen Menschenhandels vor Gericht
Das Landesgericht Feldkirch hat eine 45-jährige ungarische Staatsbürgerin zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die Frau war angeklagt, ein illegales Bordell betrieben und eine Person widerrechtlich ihrer Freiheit beraubt zu haben. Acht Monate der verhängten Strafe wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft warf der Beschuldigten vor, über das Internet Frauen aus Ungarn für Prostitutionsdienste in Österreich angeworben zu haben. Dabei soll sie kostenlose Unterkunft in Feldkirch sowie notwendige Arbeitsmittel im Gegenzug für fünfzig Prozent der Einnahmen versprochen haben.
Tatablauf nach Anklage
Laut Anklage reiste eine Bekannte der Beschuldigten nach Österreich, nachdem sie das Angebot angenommen hatte. Bei ihrer Ankunft stellte sich jedoch heraus, dass die versprochenen Bedingungen nicht vorhanden waren. Als die Frau nach wenigen Tagen ihre Rückkehr nach Ungarn ankündigte, soll die Angeklagte sie in der Wohnung eingeschlossen haben.
Die Geschädigte machte durch Hilferufe vom Balkon auf ihre Situation aufmerksam. Passanten verständigten daraufhin die Einsatzkräfte, die eine Befreiung über den Balkon durchführten. Die Beschuldigte wurde unmittelbar nach dem Vorfall festgenommen.
Verteidigung bestreitet Vorwürfe
Die Verteidigung bestritt die Anschuldigungen. Die Beschuldigte gab an, ihrer Bekannten lediglich eine Unterkunft zur Verfügung gestellt zu haben, nachdem eine geplante Beschäftigung in einem Schweizer Etablissement nicht zustande gekommen war. Sie behauptete, die Frau habe über Wohnungsschlüssel verfügt und die Befreiungsaktion sei unnötig gewesen.
Das Gericht folgte jedoch der Darstellung der Geschädigten und sprach die Angeklagte der grenzüberschreitenden Förderung der Prostitution sowie der Freiheitsberaubung schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Behörden verstärken Kontrollen
Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Delikte ein, die in den österreichischen Grenzregionen registriert wurden. Die Sicherheitsbehörden führen verstärkte Kontrollen durch und bitten die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufdeckung verdächtiger Aktivitäten.
Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel stehen Betroffenen zur Verfügung und werden von den zuständigen Ministerien unterstützt.

